Gewerblicher Ankauf
Sobald ein Fahrzeug auf eine Firma oder Unternehmen läuft und überwiegend beruflich genutzt wird – Bauunternehmen oder Grafikbüro gewerblich oder selbstständig – handelt es sich um einen gewerblichen Verkauf. Daraus resultieren andere Pflichten und Vorschriften, als bei einem rein privaten Verkauf.
Wir wissen, worauf es ankommt und was zu beachten ist:
- Haftungsausschlüsse
- Gewährleistungspflichten
- Vorsteuerabzug
- Schnelle & reibungslose Abwicklung

Vorab ein paar Informationen, die helfen, dass der Verkauf Ihres gewerblich genutzten Fahrzeugs effizient abgewickelt werden kann – Sie haben schließlich noch etwas anderes zu tun.
- Vom einzelnen Kombi bis zur ganzen Fuhrparkflotte – Wir kaufen Ihre gewerblich genutzten Fahrzeuge schnell und unbürokratisch. Wir stehen Ihnen bei der Ablöse von Bankleasing-Verträgen zur Seite und kümmern uns auch um die KFZ-Ummeldung.
- Anders als beim Verkauf an eine Privatperson, wird die Sachmängelhaftung ausgeschlossen (außer bei grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Verletzungen der Verkäuferpflichten).
- Als Autohandels GmbH stehen wir – und nicht Sie - in der Pflicht, die Gewährleistung zu garantieren.
- Bei einem Verkauf an uns, wird Ihr Gewinn nicht durch die UMST-Abgabe an das Finanzamt geschmälert, wie das bei einem privaten Verkauf der Fall wäre.

Sie haben die Möglichkeit, einen festen Termin (Tag/Uhrzeit) in unserer Meisterwerkstatt in Rheinbach zu vereinbaren oder wir kommen ganz einfach bei Ihnen vorbei.
Rechnen Sie mit 30 – 45 Minuten für die komplette Untersuchung und Bewertung.